
Auf dieser Seite erhalten Sie einen kleinen Überblick über potenzielle Fördermöglichkeiten (siehe auch: Stiftung Warentest)
Weitere Fördermöglichkeiten sind beispielsweise auf der Internetseite der IHK Koblenz aufgeführt (Dokument-Nr.: 2073).
Kriterien für die Nutzung von Fördermöglichkeiten können z. B. sein:
Darüber hinaus können Weiterbildungsmaßnahmen zu deutlichen steuerlichen Begünstigungen führen. Für weitere verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Weiterbildungsfonds der IHK Koblenz
Die Industrie- und Handelskammer Koblenz möchte die Weiterbildungsanstrengungen ihrer Unternehmen unterstützen. Die Vollversammlung der IHK hat deshalb beschlossen, den Fonds zur Förderung beruflicher Weiterbildung, der bereits 2010 und 2011 genutzt werden konnte, auch für 2012 einzurichten. Ziel ist es, die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Jedes IHK-Unternehmen kann dafür eine Förderung in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten.
Wie Sie die Förderung beantragen können und was zu beachten ist, erfahren Sie im nachstehenden Merkblatt. Für die Beantragung können Sie das vorgesehene Anmeldevordruck zum Download vorgesehen.
Merkblatt für den IHK-Weiterbildungsfonds 2012
Antragsformular für den IHK-Weiterbildungsfonds 2012
Meister-BaföG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Im Rahmen der angestrebten Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung hat die Bundesregierung das (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) AFBG, auch „Meister-BaföG" genannt, verabschiedet und novelliert. Förderungsfähig sind unter anderem Lehrgänge zum Fachkaufmann, Fachwirt, Industrie- und Fachmeister sowie zum Geprüften Betriebswirt und zum Geprüften Technischen Betriebswirt.
Wird für die Lehrgangskosten sowie für die Prüfungsgebühren ein Darlehen gewährt, ist es zins- und tilgungsfrei für die Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre. Danach ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren zu tilgen.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise für Alleinstehende. Antragsformulare und Informationen zur Verfahrensabwicklung erhalten Sie bei Handwerkskammern, Kreisverwaltungen und diversen kreisfreie Städte, am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers oder per Internet: www.meister-bafoeg.info/
Qualischeck
Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit, die noch bis Ende 2011 gilt:
Der "Qualischeck" unterstützt sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Selbstständige oder Freiberufler/innen, Berufsrückkehrer/innen ab 45 Jahren einmal pro Jahr mit 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildung, jedoch maximal bis 500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432.
Bildungsprämie
Die Komponente Weiterbildung ist ein zentraler Baustein der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung. Die Bildungsprämie ist das Schlüsselinstrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Das Konzept der Bildungsprämie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen.Die Bildungsprämie umfasst derzeit zwei Komponenten: den Prämiengutschein und das Bildungssparen. Diese Komponenten können miteinander kombiniert werden.
Der Prämiengutschein
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
